Zuschüsse für Fenster
Das Bundeskabinett hat am 19. Dezember2012 ein Programm zur Förderung von
energetischen Sanierungsmaßnahmen beschlossen. Nach Schaffung der haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen kann der Programmstart noch im Januar 2013 erfolgen.
Damit stehen zu den bisherigen 1,5 Milliarden zusätzlich 300 Millionen Euro zur
Gebäudesanierung zur Verfügung. Das Programm beinhaltet eine verbesserte Zuschussförderung
des KfW-Gebäudesanierungsprogramm.
Die Förderung von Einzelmaßnahmen (z.B. Fenster) erhöht sich von 7, 5 % auf 10 %
Zuschuss (max. 5.000 Euro, bisher 3.750 Euro). Für umfassende Sanierungen beträgt
der Zuschuss 20 % (Effizienzhaus 70) und 25 % (Effizienzhaus 55). Ein Zuschuss wird
erst ab 300,-- EURO gewährt.
Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden für die vor dem 01.01.1995 der
Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Die technischen Mindestanforderungen
sind zu beachten. Bedingungen für die Förderung sind, dass durch einen
Sachverständigen bestätigt wird, dass der U-Wert der Außenwand kleiner ist als der
Uw-Wert der neu eingebauten Fenster und Türen und die geforderten U-Werte erbracht
wurden. Den entsprechenden Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten
entnehmen Sie der nachstehenden Tabelle.
- Fenster, Balkon- u. Terassentürenmit Mehrscheibenisolierverglasung Uw 0,95 W/(m2 x K)
- Fenster mit Sonderverglasung Uw 1,30 W/(m2 x K)
- Dachflächenfenster Uw 1,00 W/(m2 x K)
- Fenster an Denkmälern und sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz Uw 1,40 W/(m2 x K)
- Außentüren beheizter Räume Ud 1,30W/(m2 x K)
Die Zuschüsse müssen vor Beginn der Maßnahme direkt bei der KfW-Förderbank
online beantragt werden (http://www.kfw-zuschuss.de/). Das neue Merkblatt steht z.
Z. noch nicht zur Verfügung.
Stand: 21.12.2012